Wahlpflichtbereich II in den Klassenstufen 9 & 10 - Informationen, Hinweise und Wahlbogen

Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8,

2020 wapff 001 xxxam Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang (G9) habt ihr in den Klassenstufen 9 und 10 die Möglichkeit, mit einem Wahlpflichtfach einen weiteren individuellen selbstgewählten Akzent auf eurem Bildungsweg zu setzen. Die Anwahl eines solchen Faches ist für euch (und alle anderen Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in NRW) verpflichtend.

Den Wahlbogen findest du am Ende dieses Informationsangebots. Bitte informiere dich sorgfältig vor deiner Wahl!

 

Am GSG werden aktuell folgende Wahlpflichtfächer angeboten:

  • Russisch (als dritte Fremdsprache), vierstündig pro Woche
  • Biologie/Chemie, kurz "BioChemie", dreistündig pro Woche
  • Physik/Informatik, dreistündig pro Woche
  • Geschichte/Politik, kurz "GePo", dreistündig pro Woche

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Wo finde ich Informationen zu den einzelnen Wahlpflichtfächern?

2023 wpbbich 001 xxxDie gibt es hier (rechtzeitig vor den Wahlen) :

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Für die Wahlpflichtfächer gelten besondere Vorgaben:

  • Der Unterricht in den Wahlpflichtfächern ist dreistündig pro Woche angelegt mit einer Ausnahme: Wird als Fach die Fremdsprache Russisch gewählt, kommt eine weitere Unterrichtsstunde hinzu: Schülerinnen und Schüler, die hier die dritte Fremdsprache wählen, haben im Vergleich zu den Schülerinnen und Schülern der anderen Wahlbereichskurse eine Stunde mehr Unterricht pro Woche.
  • Der Unterricht im Wahlpflichtbereich erfolgt außerhalb des Klassenverbandes in klassenübergreifenden Gruppen.
  • In allen Fächern werden pro Halbjahr zwei Klassenarbeiten (i.d.R. 90 Minuten) geschrieben, wobei eine der zwei Arbeiten durch einen anderen schriftlichen Leistungsnachweis (eine umfangreichere fachliche Arbeit) ersetzt werden kann.
  • Die Noten in den Wahlpflichfächern sind in beiden Klassenstufen uneingeschränkt versetzungsrelevant. Besonderheit: Trotz Klassenarbeiten ist dein Wahlpflichtfach kein Hauptfach (Fächergruppe I), sondern ein Nebenfach (Fächergruppe II). Diese Tatsache spielt bei einer Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe eine wichtige Rolle. Solltest du zwei Nebenfächer mit der Note „mangelhaft“ abschließen, bist du noch versetzt, sofern du in einem weiteren Fach mindestens die Note „befriedigend“ erzielst.
  • Die Wahlpflichfächer werden verbindlich für zwei Jahre gewählt, ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf des ersten Halbjahres des Wahlpflichtunterrichts möglich. Darum sollte die Entscheidung für ein Fach zusammen mit deinen Eltern sorgfältig überlegt werden. Das GSG bietet nach Möglichkeit folgende Entscheidungshilfen an: Beratung durch die aktuellen Fachlehrkräfte / eine Informationsveranstaltung / Informationen auf der Homepage der Schule.

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FAQ - häufig gestellte Fragen zum Wahlpflichtunterricht:

  • Kann ich das Wahlpflichtfach frei wählen? Ja, jeder kann aus dem Fächerangebot frei wählen. Dabei sind ein Erstwunsch und ein Ersatzwunsch anzugeben. Die freien Wahlen können dazu führen, dass sich für einzelne Fächer mehr Schülerinnen und Schüler anmelden, als zugelassen werden können oder zu wenig Schülerinnen und Schüler, um das einzurichten zu können.
  • Was passiert, wenn sich für ein bestimmtes Wahlpflichtfach zu wenig Schüler*innen anmelden? In diesem Fall kann es sein, dass das Fach nicht eingerichtet werden kann.
  • Was passiert, wenn sich für ein bestimmtes Wahlpflichtfach zu viele Schüler anmelden? In diesem Fall wird zunächst gefragt, wer sich vorstellen könnte, in einen anderen Kurs zu wechseln. Sollte das nicht zielführend sein, muss leider gelost werden, wer den Kurs belegen darf. Für alle Schüler*innen, die herausgelost werden und das Fach leider nicht belegen können, wird die Ersatzwahl relevant. Die Losentscheidung erfolgt natürlich unter Aufsicht eines Vertreters der Verwaltung (in der Regel Frau Podszuck). In den letzten Jahren war es immer so, dass auch die betroffenen Schüler*innen persönlich am Losverfahren teilgenommen haben.
  • Ist es schlau, nur einen Erstwunsch anzugeben? Nein! Wer keinen Zweitwunsch angegeben hat, wird in dem Fall, dass er aus einem Fach herausgelöst wird, einem beliebigen anderen Fach mit freien Plätzen zugeteilt.
  • Wie wird das Wahlpflichtfach gewählt? Trage bitte aus dem genannten Angebot deine Wahl und eine Ersatzwahl in die beiden dafür vorgesehenen Bereiche auf diesem Wahlbogen ein, lass deinen Wahlbogen von deinen Eltern unterschreiben und gib ihn an deine Klassenleitung zurück. Abgabefrist des Wahlbogens: spätestens am 15. Juni 2022.

 

Ansprechpartner für diese Informationen ist Herr Petring (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

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